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Eigentum in der Ehe
Wie eigenes und gemeinsames Vermögen behandelt wird:
* Die Zugewinngemeinschaft
ist der gesetzliche Güterstand während der Ehe. Erst bei der Scheidung wird gegenübergestellt, was am Anfang und am Ende der Ehe an Vermögen vorhanden war. Der Zugewinn wird dann aufgteilt. Beispiel: Anfangsvermögen 10000 Mark, Endvermögen 50000 Mark. Zugewinn 40000 Mark - macht für beide jeweils 2000 Mark Ausgleich.
* Bei der Gütertrennung,
die vereinbart werden muss, behält jeder Partner, was er hat - sowohl Eigentum als auch Schulden.
* Bei der Gütergemeinschaft
wird das gesamte vorhandene Vermögen von Mann und Frau gemeinsames Vermögen beider Ehegatten - und dann entsprechend aufgeteilt.